Das folgende Urteil (Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018, AZ: 31 C 212/17) zeigt deutlich, dass sich Arbeitgeber bei Social-Media-Auftritten mehr Gedanken machen sollten. Das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber wurde durch einen Aufhebungsvertrag beendet.
Die Vorfahrtsregel, wonach der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch beim sogenannten "Stop and-Go-Verkehr" - also bei einem Mindestmaß an Bewegung im Verkehr.
Ein Neuwagenkäufer hat einen Anspruch auf die Deaktivierung eines herstellergebundenen Notrufsystems, wenn hierzu im Kaufvertrag außer dem Vorhandensein eines Notrufsystems nichts Näheres ausgeführt wurde.