Bei Rodelunfällen im Freizeitbereich kann es zu schwerwiegenden Verletzungen kommen. Zum einen bergen naturgemäß Kollisionen zwischen Rodlern untereinander erhebliche Gefahren, wie auch herrenlose Schlitten, welche innerhalb kürzester Distanzen erhebliche Geschwindigkeiten aufnehmen können. Insoweit stellt sich die Frage einer denkbaren Haftung zum einen unter den Rodlern, welche den Hang benützen, sowie zum anderen des Eigentümers oder Pächters eines Rodelhanges.