Rechtsanwältin Alexandra Zimmer
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vor
den Arbeitsgerichten. Nachstehend nur in Stichworten einige Probleme und Fallkon-
stellationen, mit denen wir uns befassen:
Abmahnungen, Änderungskündigung/Änderungsschutzklage, Abfindung, AGB-Inhaltskontrolle,
Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Altersteilzeit,
Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvergütung, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnis
Aufhebungs-/ Abwicklungsverträgen, Ausbildungsverhältnisse, Ausschlussfristen,
außerordentliche Kündigung,
Befristete Arbeitsverhältnisse, betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang, Betriebsratsanhörung, Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassungsgesetz,
Datenschutz, Dienstwagen, Direktionsrecht,
Eingruppierung, Elternzeit, Entgeltfortzahlung,
Fragerecht, Freistellung, Freiwilligkeitsvorbehalt,
Haftung im Arbeitsrecht,
KÜNDIGUNG, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE,
Leiharbeit, Lohngestaltung, Lohnpfändung,
Mindestlohn, Mitbestimmung, Mutterschutz,
Personalabbau, Personalrat, Probezeit, Prozesskostenhilfe,
Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Sonderkündigungsschutz, Sozialauswahl,
Sozialplan
Tarifverträge, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitanspruch,
Überstunden, Urlaub, Urlaubsabgeltung,
Verdachtskündigung, Versetzung,
Weihnachtsgeld, Werkverträge,
Zeitarbeit, Zeugnisberichtigung
Rechtsanwalt Eberhard Briel
Rechtsanwältin Alexandra Zimmer
Rechtsanwalt Eberhard Briel
Nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Anspruchsstellern. Das Erbrecht ist ein sehr emotionales Thema.
Um Konfliktfälle nach dem Tod eines Erblassers zu minimieren, ist es dringendst angezeigt, den Nachlass durch eine letztwillige Verfügung und/oder anderweitige Vereinbarungen zu regeln.
Wir beraten Sie umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses.
Wir beraten Sie auch umfassend hinsichtlich der Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen. Wir versuchen zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden, um auch die Konfliktsituation zwischen den Familienmitgliedern zu entschärfen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihre Rechte selbstverständlich gerichtlich geltend machen und durchsetzen.
Wir beraten und vertreten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu den Themen:
- Errichtung von Testamenten, Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Behindertentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Testamentsvollstreckungen
- Testamentsanfechtungen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Rechtsanwalt Eberhard Briel
Wir beraten und vertreten Ehepaare, Lebenspartner und sonstige Beteiligte bezüglich des gesamten Spektrums familienrechtlicher Fragen.
Unser primäres Ziel ist eine einvernehmliche und gütliche Lösung sämtlicher familienrechtlicher Konfliktsituationen. Durch (ehe-) vertragliche Regelungen können schon im Vorfeld eine Vielzahl von Konflikten ausgeschlossen werden. Soweit die Bereitschaft der Konfliktpartner noch vorhanden ist, miteinander zu reden und eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, bieten wir eine Mediation an (siehe Mediation).
Auch im Konfliktfall ist eine außergerichtliche Lösung für uns noch nicht ausgeschlossen.
Sind die außergerichtlichen Bemühungen gescheitert, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in den gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.
Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu den Themen:
- (Ehe-) Vertragliche Vereinbarungen (vor Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Trennung (Unterhalt, vorläufige Regelung Ehewohnung, vorläufige Nutzung von Haushaltgegenständen, scheidungserleichternde Vereinbarungen)
- Unterhalt für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner
- Umgangsrecht
- gemeinsames/alleiniges Sorgerecht für eheliche und nichteheliche Kinder
- Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Haushaltsgegenstände, Pkw, Bankguthaben, etc.)
- Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung Gütergemeinschaft
- Überlassung Ehewohnung und Haushaltsgegenstände anlässlich der Ehescheidung
- Ehescheidungsverfahren (steuer- und erbrechtliche Fragen)
- Versorgungsausgleich (private und gesetzliche Altersvorsorge)
- Gewaltschutzverfahren
Rechtsanwälte Manfred Wölfle, Eberhard Briel, Jörg Steinle und Alexandra Zimmer
Rechtsanwälte Manfred Wölfle, Eberhard Briel, Jörg Steinle und Alexandra Zimmer
Rechtsanwälte Manfred Wölfle, Eberhard Briel, Jörg Steinle, Alexandra Zimmer und Dr. Franz Steinle
Rechtsanwälte Manfred Wölfle und Jörg Steinle
Rechtsanwälte Manfred Wölfle und Jörg Steinle
Rechtsanwalt Jörg Steinle und Dr. Franz Steinle
Rechtsanwalt Eberhard Briel
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten, die die Parteien alleine nicht lösen können oder wollen. Der Mediator unterstützt als neutraler und unabhängiger Dritter die Beteiligten dabei, ihre tatsächlichen Interessen zu eruieren und gemeinsame Regelungen und Vereinbarungen zu entwickeln.
Mediation ist vor allem dort ein geeignetes Mittel zur Konfliktlösung bei Problemen, die bei Trennung von Ehepaaren und zwischen sonstigen Familienmitgliedern entstehen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Konfliktpartner bereit sind, miteinander zu reden und zu kommunizieren. Es muss der Wille bestehen, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, die nicht unbedingt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Mediation geht nur gemeinsam.
Wir bieten Ihnen die Mediation als Konfliktlösung für sämtliche familien- und erbrechtliche Angelegenheit an.
Rechtsanwälte Manfred Wölfle, Eberhard Briel, Jörg Steinle und Alexandra Zimmer
Rechtsanwälte Manfred Wölfle, Eberhard Briel, Jörg Steinle, Alexandra Zimmer und Dr. Franz Steinle
Rechtsanwanwältin Alexandra Zimmer
Wir übernehmen Mandate in folgenden Teilbereichen des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts:
ARBEITSLOSENRECHT (SGB III): Voraussetzungen, Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes, Beginn und Ruhen des Anspruches, Sperrzeiten,
KRANKENVERSICHERUNG (SGB V): Voraussetzungen, Höhe und Dauer des Krankengeldes, Aufrechterhaltung des Anspruches nach Ende eines Arbeitsverhältnisses, Krankengeld und Reha-Antrag, sonstige Leistungen aus der Krankenversicherung;
RENTENVERSICHERUNG (SGB VI): Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Ablehnung Gewährung von Renten wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung, Anspruch auf Altersrente, große und kleine Witwenrente;
GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG (SGB VII): Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Verletztengeld, Unfallrente, Reha-Leistungen, Fragen der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerhaftung bei Arbeitsunfällen;
ARBEITSLOSENGELD II (Hartz IV) und SOZIALHILFE (SGB II u. XII).
Rechtsanwalt Jörg Steinle und Dr. Franz Steinle
Im Bereich des Sportrechts beraten wir sowohl Athleten, als auch Vereine/Verbände und sonstige Dritte (z.B. Geschädigte).
Unsere Beratungsleistung umfasst hierbei:
- Vereins- und Verbandsrecht
- Sportleistungsverträge (Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen, etc.)
- Werbeleistungsverträge („Sponsoring-Verträge“)
- Sportunfälle, Schäden und Beeinträchtigungen (Skiunfälle, Verkehrssicherungspflichtverletzungen, Versicherungsrecht, etc.)
- Doping (Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen (WADA-/NADA-Code), Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Betrugsstrafbarkeit, etc.)
- Sportstrafrecht
- Vertretung in verbandsgerichtlichen Verfahren, als auch in Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Rechtsanwalt Eberhard Briel
Rechtsanwalt Jörg Steinle und Dr. Franz Steinle
Rechtsanwalt Manfred Wölfle und Jörg Steinle
Verkehrszivilrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsstrafrecht
Unfallregulierung (Verkehrszivilrecht)
Bei einem Verkehrsunfall schließt sich immer die Unfallregulierung, sprich die Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer an.
Da die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Unfallereignissen, auch bei klarer Haftungslage, selbst bei einem kleinen „Blechschaden“ ungeachtet eines Körperschadens, in den letzten Jahren immer komplizierter geworden ist, wie auch das Regulierungsverhalten der Kfz-Haftpflichtversicherer eine deutliche Tendenz zu Ungunsten des Geschädigten aufweist, empfehlen wir den Geschädigten direkt nach dem Unfallereignis einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu mandatieren. Hierdurch kann einer ungerechtfertigten Kürzung der Schadenspositionen durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer optimal entgegengetreten werden.
Der Vorteil des Geschädigten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts liegt hierbei gerade darin:
- sich nicht weiter selbst mit dem gegnerischen Versicherer auseinandersetzten zu müssen, da sämtliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und gegnerischem Versicherer geführt wird
- dass die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei klarer Haftungslage mit anschließender Regulierung seitens des gegnerischen Versicherers getragen werden müssen. Der Geschädigte zahlt in diesen Fällen an den Rechtsanwalt kein Honorar.
- dass dem Geschädigten fundierter Rechtsrat zur Seite steht in komplizierten Fragen des Schadenersatzrechts.
Bei Wegeunfällen führen wir für Sie die Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft.
Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
Neben der Unfallregulierung bearbeiten wir sämtliche Fälle des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
In Ermittlungsverfahren in Strafsachen wegen Körperverletzungsdelikten, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc. stehen wir Ihnen von Anfang an kompetent zur Seite.
Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verkehrsordnungswidrigkeiten und greifen in diesem Bereich Geldbußen, Fahrverbote, etc. an. Wir lassen uns betreffend die behördlichen Messverfahren regelmäßig schulen um letztere so erfolgreich als möglich anzugreifen.
Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt in aller Regel die Kosten in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten und beim Vorwurf der fahrlässigen Verwirklichung eines Straftatbestandes, ausgeschlossen von der Deckung ist lediglich die Begehung von vorsätzlichen Straftatbeständen.
Unsere Beratungsleistung umfasst weiter das Fahrerlaubnisrecht, Ladungs- und Transportvorschriften im gewerblichen Bereich und vieles mehr.
Rechtsanwalt Manfred Wölfle, Jörg Steinle und Dr. Franz Steinle
Rechtsanwalt Eberhard Briel