Di 05 Jun 2018·von Alexandra Zimmer
Betriebsräte dürfen durch den Arbeitgeber weder benachteiligt noch begünstigt werden - beides würde die Betriebsratsfunktionen schwer untergraben. Dem Vorsitzenden eines Betriebsrats sollte aus verhaltensbedingten Gründen außerordentlich gekündigt werden. Dazu war allerdings die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Als dieser nicht zustimmte, beantragte der Arbeitgeber ein sogenanntes Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht.